Bürgermeister und Bürgermeisterin propagieren Impfungen von Schulkindern "vor Ort"

Viersen, 13.07.2021. Gegen die Empfehlung der WHO, der STIKO und trotz unbekannter Risiken und Nebenwirkungen - Bürgermeister und Bürgermeisterin propagieren Impfungen von Schulkindern "vor Ort"

Der Schutz von Kindern sollte in einer funktionierenden Gesellschaft und besonders in einer aufgeklärten Demokratie wie sie die Bundesrepublik Deutschland ist, einen hohen Stellenwert haben. Auch ist es Aufgabe der Erwachsenen, Kinder vor Ausbeutung und Missbrauch zu schützen und deren Wohl über das Wohl von mündigen Erwachsenen zu stellen und nicht umgekehrt. Schließlich sind Kinder die Zukunft jeder Gesellschaft. Diese Aspekte sollten auch für verantwortlich handelnde Politiker ein hohes Gut sein, für das sie sich im Rahmen ihrer Kompetenzen einsetzen sollten.

Im Kreis Viersen haben sich die Bürgermeister*in der Städte Kempen, Nettetal, Tönisvorst, Willich und Viersen sowie der Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten und Schwalmtal mit einer verstörenden Pressemitteilung zum Thema "Impfen" zu Wort gemeldet. (1). Trotz Heilmittelwerbe-gesetz (HWG) propagieren sie das Impfen von Kindern und Jugendlichen. Besorgniserregend findet der Kreisverband dieBasis Viersen den Satz in der Erklärung: "Als Nebeneffekt würde in unseren Augen das Impfen dieser Bevölkerungsgruppe eben auch ein wesentlicher Faktor zur Erreichung der gewünschten Herdenimmunität sein."

Ungeachtet des Sicherheitsberichts der Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19 des Paul -Ehrlich-Institutes vom 07.05.2021 (2) und trotz Tausender schwerwiegender Verdachtsfälle und über 500 Toter, (die Dunkelziffer dürfte weitaus höher liegen, wie das Institut selbst zugibt) und entgegen der Empfehlung der WHO und der STIKO wegen fehlender Daten über die (Neben-) Wirkungen an Kindern (3), propagieren die Bürger-meister*in die Impfungen von Kindern mithilfe "mobiler Impfteams vor Ort" als ob es sich bei der Vergabe von bedingt zugelassenen Gentherapeutika um harmlose Hustensäfte handeln würde, die man bedenkenlos ohne ausgiebige Beratung und Anamnese des jeweilig behandelnden Kinderarztes jedem gesunden Kind zwischendurch und "vor Ort" verabreichen könnte.

Der Kreisverband dieBasis Viersen weist auf die Aussage "gewünschte Herdenimmunität" hin und stellt die Frage, ob es sich bei dieser Forderung der Bürgermeister*in um eine Verfolgung "gewünschter" politischer Ziele im laufenden Wahlkampf handelt oder ob es ihnen alleinig um den Schutz und die Gesundheit der "Bevölkerungsgruppe" der Kinder geht. Immerhin ist es in Kreisen der Wissenschaft ohnehin strittig, ob eine Herdenimmunität erstens nicht bereits längst erreicht ist und zweitens, ob diese "nur" durch eine so genannte Impfung wie die propagierte zu erreichen ist.

Darüber hinaus findet der Kreisverband dieBasis Viersen den Begriff "Impfung" in Verbindung mit den neuartigen und noch nie an Menschen verabreichten medizinischen Mitteln auf Basis der mRNA-Technologie als irreführend. Zumal die bisherigen Nebenwirkungen in der Summe jetzt schon höher sind als die aller anderen Impfstoffe in den letzten 30 Jahren. Hier mag man den beteiligten Verfassern der Forderung mangelnde wissenschaftliche und medizinische Kenntnis zugutehalten, was jedoch im Umkehrschluss große Verwunderung hervorruft, angesichts dessen eine derartige Befürwortung überhaupt erst zu stellen! Auch die Bürgermeister*in waren VOR ihrer Wahl als Bürger*innen-Vertreter*in Menschen mit "normalen" Berufen und kommen vermutlich nicht aus dem medizinisch-wissenschaftlichen Fachbereich. Wissenschaftliche Vorsicht sowie die Empfehlungen von WHO und STIKO werden hier von Laien völlig außer Acht gelassen.

Für den Kreisverband dieBasis Viersen ist es generell höchst bedenklich, bedingt zugelassene Impfstoffe ohne klinische Langzeitstudien wie den Impfstoff von Pfizer und BioNTech Menschen, insbesondere Kindern ab zwölf Jahren zu verabreichen. Vor allem, weil Kinder fast nie an COVID-19 erkranken (4) und es wissenschaftlich nicht ausreichend begründet wurde, dass sie überhaupt Infektionstreiber wären.

Für generelle Impfungen von Kindern mittels der Prominenz der Bürgermeister*in zu werben und diese auch noch öffentlich zu fordern empfindet der Kreisverband dieBasis Viersen zudem als gefährlich und kritisiert dieses Vorgehen scharf. Um es mit den Worten von STIKO-Chef Thomas Mertens zu sagen: "Die laute Einmischung der Politik ist kontraproduktiv und nützt niemandem."

Es entsteht der Verdacht, die Bürgermeister*in betrieben Wahlkampf auf dem Rücken von Kindern, die sie damit einer unberechenbaren Gefahr aussetzen könnten. Außerdem ist eine Impfung ein medizinischer Eingriff über den man vom behandelnden Arzt sehr gut aufgeklärt werden sollte, bevor dieser ihn durchführt. Dies braucht Zeit und den entsprechenden Rahmen. Impfungen an "ungewöhnlichen Orten" wie von der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern gefordert ist nur in Notsituationen angezeigt, und eine solche liegt sicher nicht vor.

Anstatt die aktuell vorhandenen Schwierigkeiten an den Schulen zu lösen und diese entsprechend auszustatten, rühren die Bürgermeister*in des Kreises Viersen offenbar bedenkenlos die Werbetrommel für einen Impfstoff, dessen Risiken und Nebenwirkungen bislang immer noch völlig unbekannt sind. (5) Die Presseabteilung des Bundesgesundheitsministeriums lieferte dem Journalisten Boris Reitschuster am 13.05.2021 folgende Zahlen: 2.707 Menschen verstarben an Covid-19 nach der Impfung und 6.221 Geimpfte mussten hospitalisiert werden.

Der Kreisverband dieBasis Viersen fordert die Bürgermeister*in des Kreises Viersen ausdrücklich dazu auf, sich in medizinischen Aussagen neutral zu verhalten. Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) verbietet u. a. "Werbung mit Empfehlungen durch Wissenschaftler, im Gesundheitsbereich tätiger Personen oder Prominenter" für Arzneimittel und Medizinprodukte. (6)

Die Bürgermeister*in sollten sich für das Kindeswohl aller Kinder im Rahmen ihrer Kompetenzen einsetzen, diese vor (medizinischen) Schäden schützen, sich über die Gefahren im Corona-Alltag von Kindern bei vielen Experten, Sachverständigen und Gutachtern informieren (7) und sich dafür einsetzen, dass Eltern ausführliche und aussagekräftige Informationen zu Risiken und Nebenwirkungen der so genannten Impfung erhalten, um eine verantwortungsvolle Impfentscheidung mit ihrem Kinderarzt für ihre Kinder treffen zu können.

 

Um dies zu unterstreichen möchte der Kreisverband dieBasis Viersen den beteiligten Bürgermeistern*in folgende Fragen stellen:

  • Über welchen medizinischen oder entsprechend wissenschaftlich vergleichbaren Hintergrund verfügen Sie?
  • Welche Wissenschaftler und/oder wissenschaftliche Studien, Zahlen, Daten und Fakten wurden als Grundlage für Ihre Forderungen hinzugezogen?
  • Wer haftet für eventuell eintretende Schäden bei betroffenen Kindern und deren Eltern, die sich aufgrund Ihrer Empfehlung bzw. Forderung aufgefordert fühlen, ihre Kinder "vor Ort" mobil impfen zu lassen?

 

Quelle 1
https://rp-online.de/nrw/staedte/viersen/forderung-aus-dem-kreis-viersen-impfangebot-fuer-alle-schueler-ab-zwoelf-jahren_aid-61209455?utm=push

Quelle 2
https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-bis-30-04-21.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Quelle 3

https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/covid-19-vaccines/advice
(...) Die WHO in ihrer Begründung (übersetzt): Es gibt aktuell noch nicht genügend Belege für eine Empfehlung hinsichtlich einer Covid-19 Impfung für Kinder.
(...)"

(...) More evidence is needed on the use of the different COVID-19 vaccines in children to be able to make general recommendations on vaccinating children against COVID-19.(...)

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/125474/STIKO-wartet-beim-Thema-Kinderimpfungen-auf-Daten-aus-den-USA

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-stiko-kinderimpfung-100.html

Quelle 4
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1104173/umfrage/todesfaelle-aufgrund-des-coronavirus-in-deutschland-nach-geschlecht/

Quelle 5
https://de.rt.com/meinung/117189-impfen-bis-der-arzt-kommt-paul-ehrlich-institut-meldet-hunderte-todesfaelle/

Quelle 6
https://de.wikipedia.org/wiki/Heilmittelwerbegesetz

Quelle 7
https://2020news.de/wp-content/uploads/2021/04/Amtsgericht-Weimar-9-F-148-21-EAO-Beschluss-anonym-2021-04-08_online.pdf

Links:

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https://diebasis-partei.de/


 

Nach mehr als einem Jahr Schweigen- Abgeordnete und Rechtsexperten der Altparteien melden sich plötzlich

Viersen, 30.05.2021. Man reibt sich fast die Augen, wenn die Schlagzeile des BILD-Artikels "Scharfe Kritik an Verfassungsrichtern - Sitzt Karlsruhe die Corona-Eilanträge aus?" ins Auge springt.

Seit mehr als einem Jahr sprechen unabhängige Rechtsexperten (z. B. aus dem Corona-Ausschuss) (1)  diese wichtige Thematik ohne Unterlass an. Sie warnen vor den unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen, unter anderem auch ausgelöst durch die medial propagierte Panikmache. Hierdurch konnte sich die Bundesregierung mit Hilfe des Parlamentes durch das Durchwinken des Infektionsschutzgesetztes ermächtigen, zahlreiche rechtlich fragwürdige Verordnungen zu erlassen. Viele kritische Rechtsexperten sahen und sehen dies als Gefahr für einen funktionierenden Rechtsstaat und für die Gesellschaft, da hierdurch Grundrechte ohne wissenschaftlich begründete Daten und Fakten eingeschränkt und die Maßnahmen nach Gusto durch den ebenso fraglich Zustande kommenden so genannten Inzidenzwert quasi zeitlich unbegrenzt fortgesetzt werden können.

 

Aus dem Artikel (2):

(...) Auch SPD-Rechtsexperte Florian Post kritisiert die Taktik des Gerichts scharf: „Es ist empörend, wie die Bundesverfassungsrichter den Eilantrag verzögern, während die Bundesregierung die juristisch höchst umstrittene ,Bundes-Notbremse‘ sogar noch verlängern will. Das Karlsruher Gericht verhält sich damit wie ein politischer Erfüllungsgehilfe, statt seine Aufsichtspflicht wahrzunehmen. Es entsteht der furchtbare Eindruck der Gleichschaltung.“ Er frage sich, so Post zu BILD, „wie tief sich der Präsident des Gerichts als ehemaliger CDU-Abgeordneter bei der Kanzlerin in der Schuld sieht“.

Tatsächlich hatte das Bundesverfassungsgericht bisher alle Beschwerden gegen die Corona-Notbremse im Eilentscheid Ende April abgebügelt. (...)

Der Kreisverband dieBasis Viersen zeigt sich einerseits erfreut darüber, dass nun doch noch nach vielen Monaten Grundrechtseinschränkungen ein SPD-Abgeordneter und Rechtsexperte aufwacht und Kritik übt. Andererseits wundern wir uns über den Zeitpunkt. Denn hat nicht die SPD der Bundesnotbremse und der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, die es nach richterlicher Feststellung nie gab (3), zugestimmt? Die Richter am Bundesverfassungsgericht müssen zukünftig nach Qualifikation und nicht nach Parteibuch ausgewählt werden. Das aktuelle Auswahlverfahren gehört abgeschafft, da es offensichtlich die Demokratie nicht ausreichend schützen kann. Jüngstes Beispiel dafür ist der Protest des Deutschen Richterbundes gegen Justizministerin Lambrecht. Dieser wirft der Bundesjustizministerin zumindest indirekt vor, die Unabhängigkeit der Justiz zu gefährden. (4)

 

1) https://corona-ausschuss.de/

2) https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/bundes-notbremse-scharfe-kritik-an-verfassungsrichtern-76537054.bild.html

3) AG Weimar, 15.03.2021 6OWi 583 Js200030/21 / Ziffer 29

4) https://www.wiwo.de/politik/deutschland/kritik-richterbund-stellt-sich-gegen-justizministerin-lambrecht/26979258.html

Kinderschutzbund propagiert schnelle Impfungen für Kinder

Viersen, 16.05.2021. Trotz unbekannter Risiken und Nebenwirkungen!

Kinderschutzbund propagiert schnelle Impfungen für Kinder, besonders in
so genannten "sozialen Brennpunkten".

Die Rolle der Kinder in der von der WHO ausgerufenen Corona-Pandemie treibt mittlerweile absonderliche Blüten. Gerade der Schutz der Kinder sollte in solch einer Lage der Bundes- und Landesregierungen, den verantwortlich handelnden Politikern und Ärzteverbänden, aber auch sozialen und gemeinnützigen Institutionen ein hohes Gut sein, für das sie sich mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln einsetzen sollten.

Nun meldet sich der Landesverband des Kinderschutzbundes Niedersachsen mit einer verstörenden Pressemitteilung zum Thema "Kinderimpfung" zu Wort. (1). Trotz des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) befürwortet er das angekündigte Impfen von Kindern und Jugendlichen. Besonders schnell sollten Kinder und Jugendliche aus "sozialen Brennpunkten" geimpft werden.

Ungeachtet des Sicherheitsberichts der Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19 des Paul -Ehrlich-Institutes vom 07.05.2021 (2) und trotz Tausender schwerwiegender Verdachtsfälle und über 500 Toter, (die Dunkelziffer dürfte weitaus höher liegen, wie das Institut selbst zugibt), lamentiert Simon Kopelke, Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderschutzbundes Niedersachsen über die Vergabe von experimentellen und bedingt zugelassenen Impfstoffen an Kinder, als ob es sich dabei um Kräuterhustensäfte handeln würde, die man bedenkenlos jedem gesunden Kind eben zwischendurch verabreichen kann. 

Kopelke stößt damit in das gleiche Horn wie sein Kollege Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes. Dieser fordert: „Die Kultusministerien, aber auch die einzelnen Schulen müssen sich jetzt für die Zeit nach den Sommerferien vorbereiten und Konzepte erstellen, wie Unterricht sicher stattfinden kann.“ Und weiter: „Dazu ist es notwendig, die Impfungen der Kinder und Jugendlichen ab zwölf Jahren so zu organisieren, dass sie in jedem Bundesland mit Beginn des nächsten Schuljahres abgeschlossen sind.“ (3)

Genau wie Bundesregierung, Politiker und Ärztebund begrüßen es beide, bedingt zugelassene Impfstoffe ohne klinische Langzeitstudien wie den Impfstoff von Pfizer und BioNTech ab August sogar Kindern ab zwölf Jahren zu verabreichen. Und das, obwohl Kinder fast nie an COVID-19 erkranken (4) und es wissenschaftlich nicht ausreichend begründet wurde, dass sie überhaupt Infektionstreiber wären. Medikationsempfehlungen wie hier die Impfungen von Kindern durch eigene Prominenz des Kinderschutzbundes als Institution zu propagieren empfindet der Kreisverband dieBasis Viersen als verantwortungslos. Eltern sollten frei und ohne Beeinflussung oder Druck von außen ihre persönliche Impfentscheidung treffen können.

Dass nun aber durch den Kinderschutzbund Niedersachsen zusätzlich Kinder aus so genannten sozialen Brennpunkten in den Impf-Fokus und in das Infektionsgeschehen gedrängt werden, weil sie „nach eigenen Ermittlungen und  Angaben von Stadt und Region Hannover durch beengte Wohnverhältnisse, Migration und Sozialleistungsbezüge ein höheres Risiko für eine Corona-Infektion haben könnten“, kann nur als diskriminierend bezeichnet werden. Solche Äußerungen lassen vermuten, dass sowohl Stadt als auch die gesamte Region Hannover offensichtlich genau um derartige, lokale Probleme wissen und dennoch nichts dagegen unternommen haben.
Dieses eigene Versagen nun als "Impf-Werbung" zu nutzen und Menschen aufgrund ihrer Herkunft und sozialen Lage unter den Generalverdacht eines Infektionstreibers zu stellen, empfindet der Kreisverband dieBasis Viersen als Verhöhnung der betroffenen Kinder und Familien.

Anstatt die aktuell vorhandenen Schwierigkeiten zu lösen und eine zukünftig drohende Ausgrenzung ungeimpfter Kinder zu verhindern (und zwar bedingungslos), rührt der Deutsche Kinderschutzbund die Werbetrommel für einen Impfstoff, dessen Risiken und Nebenwirkungen bislang immer noch völlig unbekannt sind. (5)

Die Presseabteilung des Bundesgesundheitsministeriums lieferte dem Journalisten Boris Reitschuster hierzu am 13.05.2021 folgende Zahlen: 2.707 Menschen verstarben an Covid-19 nach der Impfung und 6.221 Geimpfte mussten hospitalisiert werden.

Der Kreisverband dieBasis Viersen fordert den Kinderschutzbund Deutschland ausdrücklich dazu auf, sich in medizinischen Aussagen neutral zu verhalten. Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) verbietet u.a. "Werbung mit Empfehlungen durch Wissenschaftler, im Gesundheitsbereich tätiger Personen oder Prominenter" für Arzneimittel und Medizinprodukte. (6)

Der Deutsche Kinderschutzbund muss sich für das Kindeswohl aller Kinder einsetzen, diese vor (unkalkulierbaren medizinischen) Schäden und Ausgrenzungen jeglicher Art schützen, sich über die Gefahren im Corona-Alltag von Kindern bei vielen Experten, Sachverständigen und Gutachtern informieren (7) und sich dafür einsetzen, dass Eltern ausführliche und aussagekräftige Informationen und Beratungen zu Risiken und Nebenwirkungen der Impfung erhalten, um eine verantwortungsvolle Impfentscheidung für ihre Kinder treffen zu können.

Zahlreiche Ärztinnen und Ärzte machen es vor. Sie äußern sich kritisch unter dem Hashtag #nichtmeinärztetag (8) und plädieren für eine freiwillige Impfentscheidung ohne die Drohung des Entzugs von verbindlichen Menschen- und Kinderrechten. (9)

Quelle 1
https://www.dksb-nds.de/fileadmin/user_upload/21_05_11_Impfen-KinderundJugendliche.pdf

Quelle 2
https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-bis-30-04-21.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Quelle 3
https://www.welt.de/politik/deutschland/article231142191/Neues-Schuljahr-Corona-Duerfen-ungeimpfte-Schueler-auf-Klassenfahrt.html

Quelle 4
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1104173/umfrage/todesfaelle-aufgrund-des-coronavirus-in-deutschland-nach-geschlecht/

Quelle 5
https://de.rt.com/meinung/117189-impfen-bis-der-arzt-kommt-paul-ehrlich-institut-meldet-hunderte-todesfaelle/

Quelle 6
https://de.wikipedia.org/wiki/Heilmittelwerbegesetz

Quelle 7
https://2020news.de/wp-content/uploads/2021/04/Amtsgericht-Weimar-9-F-148-21-EAO-Beschluss-anonym-2021-04-08_online.pdf

Quelle 8
https://www.youtube.com/channel/UCYSVcf8Cx3cQwGg1d3J8hBg/videos
Quelle 9
https://childrenshealthdefense.eu/

 

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Öffnung für Gastronomen - Hoffnungsschimmer oder Nebelkerze?

Viersen, 14.05.22021. Der Kreisverband dieBasis Viersen hält die Öffnungen für die Gastronomie für eine Mogelpackung und Augenwischerei und fordert weiterhin: Ohne wissenschaftlich begründbare Fakten keine weiteren Einschränkungen für die Unternehmen!

Die betroffenen Gastronomen dürfen, sofern die Inzidenz den Wert von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen nicht übersteigt, ab Samstag den 15.05.2021 gemäß § 14 Abs. 1 CoronaSchVO ihren Außengastronomiebereich für folgende Personen/Regelungen öffnen:

Gäste und Bedienung mit bestätigtem negativen Test (Das negative Ergebnis muss von einer der in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststellen schriftlich oder digital bestätigt werden). Eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung ist dem Nachweis eines negativen Testergebnisses gleichzusetzen. Geimpfte und Genesene müssen einen entsprechenden Nachweis in Verbindung mit einem Lichtbildausweis vorlegen.

Die Gastronomen sind im Rahmen der einfachen Rückverfolgbarkeit gemäß § 4a Abs. 1 S. 1 CoronaSchVO dazu verpflichtet, die nachfolgenden Daten aller anwesenden Personen mit deren Einverständnis zu erfassen: Name, Adresse und Telefonnummer sowie – sofern es sich um wechselnde Personenkreise handelt – Zeitraum des Aufenthalts beziehungsweise Zeitpunkt von An- und Abreise. Die Daten müssen für vier Wochen aufbewahrt werden.

Gemäß § 2 Abs. 3 kann auf die Einhaltung des Mindestabstands verzichtet werden, wenn zur vollständigen Verhinderung von Tröpfcheninfektionen geeignete Schutzmaßnahmen (bauliche Abtrennung, Abtrennung durch Glas, Plexiglas oder ähnliches) vorhanden sind oder die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske nach § 3 besteht. Die Maske muss jederzeit, außer am Sitzplatz, getragen werden. An einem Tisch dürfen nur Personen eines Haushaltes oder aus zwei Haushalten bis zu einer Gesamtzahl von höchstens 5 Personen sitzen, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt werden und Paare unabhängig von den Wohnverhältnissen lediglich als ein Hausstand gelten.

 

Liegt in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz stabil unter dem Wert von 50 im Sinne von § 1 Absatz 2a, so ist der Betrieb der übrigen gastronomischen Einrichtungen auch im Innenbereich unter den sonstigen Voraussetzungen von Absatz 1 Satz 1 zulässig; zwischen Personen an verschiedenen Tischen muss ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden.

 

Der Kreisverband dieBasis Viersen stellt der Bundes-/Landesregierung die folgenden Fragen:

  • Wie sollen die Gastronomen ihre Kapazitäten effizient ausschöpfen und planen? Denn ab einem Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tage von 100 + müssen alle Gastronomiebetriebe den Außenbereich sofort wieder schließen und ihre bereits eingekauften Waren vernichten. Wer kommt für diese unkalkulierbaren Kosten und Risiken der Gastronomen auf?
  • Wie sollen die Gastronomen die Fachkompetenz zur Überprüfung von medizinischen Dokumenten und Personalausweisen erlangen?
  • Wie vertragen sich diese Maßnahmen der Datenüberprüfung und Nachverfolgbarkeit mit der Datenschutzverordnung?
  • Wie vertragen sich diese Maßnahmen mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz?
  • Wie gedenkt die Bundesregierung in Zukunft mit der durch sie selbst verursachten Spaltung in der Gesellschaft und der durch diese Maßnahmen entstandene "Impfapartheid" umzugehen?
  • Warum haben sich Menschen vollständig impfen lassen, wenn für sie die gleichen Regeln wie vorher gelten? Bietet die vollständige Impfung keinen ausreichenden Schutz?
     

Und die wohl wichtigste Frage, die wir stellen lautet:

  • Auf welcher Grundlage werden die Inzidenzahlen generiert und auf welchen wissenschaftlichen Fakten (keine Vermutungen) basieren die Maßnahmen und die Einschränkungen? Welche Ergebnisse haben diese bisher erzielt, und wo finden sich die wissenschaftlichen Studien, die belegen, dass sich Menschen in Gastronomie angesteckt hätten?

Der Kreisverband Viersen der Basisdemokratischen Partei Deutschlands, kurz dieBasis, spricht sich generell klar gegen jegliche Ausgrenzung von Menschen aus.

In diesem Falle aber insbesondere und nachdrücklich gegen Ausgrenzungen von Menschen, die sich aus persönlichen und/oder medizinischen Gründen gegen eine Impfung mit den nur bedingt durch die EMA zugelassenen Impfstoffen ohne Langzeitstudien entscheiden (müssen) und denjenigen, die dem invasiven Eingriff einer Testung durch nicht medizinisches Personal nicht zustimmen und fordert eine Rückkehr zu einem normalen gesellschaftlichen Leben, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Menschen.

Das bedeutet für uns:

Freiwilligkeit bei der Impfentscheidung, Freiwilligkeit bei dem Eigenschutz und vor allem einen der pandemischen Lage angemessenen Umgang mit allen Patienten, die unser Gesundheitssystem, welches "zu keinem Zeitpunkt die stationäre Versorgung an ihre Grenzen gebracht hat", benötigen. (siehe Quelle 1).

Stattdessen wird dieser gewaltige, kostspielige und sich letztendlich zerstörerisch auf den Mittelstand auswirkende Verwaltungsaufwand von sich ständig ändernden und wissenschaftlich nicht begründbaren Verordnungen betrieben, dem jetzt auch die Gastronomen zum Opfer fallen. Denn diese Vorgehensweise gefährdet mehr Menschen und die gesamten sozialen Aspekte einer Gesellschaft, als es ein adäquater Umgang mit den zu schützenden Risikogruppen täte. 

Auch die WHO veröffentlichte die Studie des weltweit anerkannten und renommierten Wissenschaftlers Prof. Dr. John Ioannidis von der Stanford University aus der hervorgeht, dass weltweit 0,15 % der tatsächlich Erkrankten auch an Covid-19 versterben (siehe Quelle 2). Dies bedeutet, 99,85 % der Menschen sind nicht betroffen oder unmittelbar gefährdet, verlieren jedoch ihre Arbeitsplätze und Existenzen, was sich verheerend auf die gesamtwirtschaftliche Situation auswirkt.

1) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/2-quartal/corona-gutachten-beirat-bmg.html
2) https://www.who.int/bulletin/online_first/BLT.20.265892.pdf

 

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Der Kreisverband Viersen der Partei "dieBasis" spricht sich für sofortige Öffnung der Gastronomiebetriebe und der Außengastronomie aus

Viersen,10.05.2021. Der Kreisverband Viersen der Partei "dieBasis" spricht sich für sofortige Öffnung der Gastronomiebetriebe und der Außengastronomie aus.

Lapsus des NRW-Gesundheitsministeriums: Gesundheitsminister Laumann (CDU) korrigiert: Doch keine Gastro-Öffnung ab 100er-Inzidenz

Der Kreisverband Viersen der Basisdemokratischen Partei Deutschland, kurz dieBasis, möchte sich, nach dem jüngsten Lapsus des Landesgesundheitsministeriums mit Karl-Josef Laumann (CDU) an der Spitze, klar und deutlich gegen die weitere Aufrechterhaltung von Schließungen der Gastronomiebetriebe, des Hotelgewerbes und von Veranstaltungsstätten aussprechen, die nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch wissenschaftlich nicht begründbar ist.

Wie die WZ am 06.05.2021 berichtete, habe sich Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann bei der Erklärung von Corona-Regeln in NRW vertan. Es ging um mögliche Öffnungen für die gebeutelte Gastronomie. Das NRW-Gesundheitsministerium erklärte zunächst, die Gastronomie könne ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 öffnen. Die Äußerung sei aber nicht zutreffend gewesen, teilte das NRW-Gesundheitsministerium dann am Donnerstag lapidar mit. Nur wenn Kommunen unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 liegen, könnten sie von sich aus weitere Lockerungen vornehmen.

Es ist ein Schlag ins Gesicht dieser Unternehmer, die alles für den Erhalt ihrer Betriebe getan und alle staatlich verlangten Auflagen zur Infektionssicherung erfüllt haben. Sie warteten monatelang auf die zugesicherten staatlichen finanziellen Hilfen und tun es teilweise immer noch.

Tausende Existenzen wurden und werden immer noch durch das Aufrechterhalten der Schließungen gefährdet oder zerstört und Menschen mitsamt ihren Familien in die Insolvenz getrieben. Menschen, die ihre Unternehmen über Jahrzehnte und Generationen hinweg aufgebaut, unabhängig gelebt, gearbeitet, Arbeitsplätze geschaffen, ihre Steuern an den Staat beglichen und den Sozialstaat am Leben erhalten haben, werden nun zu Sozialfällen und zu unmündigen Bürgern degradiert.

Nicht wenige Menschen aus diesen Bereichen sind zu den so genannten Kollateraltoten zu zählen, über die es keinerlei Statistik zu geben scheint. Es kann nicht sein, dass 20 Krankenhäuser im vergangenen Pandemie-Jahr (im Kreis Viersen traf es das Krankenhaus Tönisvorst) geschlossen und gleichzeitig die Unternehmer in den Ruin getrieben werden.

Ein weiteres Unding dieses desolaten Managements einer Krise, herbeigeführt durch die Politik selbst, ist der drohende Verlust von Konzessionen von Wirtshäusern und Schankbetrieben, wenn diese ein Jahr lang keinen Ausschank tätigen, weil sie geschlossen sind.  Dies zeigt beispielhaft, wie weit sich die agierenden Politiker von den Bürgerinnen und Bürgern und von der Realität entfernt haben.

Zu keinem Zeitpunkt konnte wissenschaftlich belegt werden, dass sich Menschen in den Bereichen der Gastronomie, in Hotels, im Theater, Kino etc. mit dem Corona-Virus infiziert hätten. Im Gegenteil. Insbesondere wird durch weitere Studien belegt, dass eine Ansteckung mit dem Corona-Virus über Aerosole gerade im Freien gar nicht stattfindet und man mit Beginn des warmen Wetters den Betrieb von Außengastronomie erlauben müsste, um den gebeutelten Gastronomen eine Atempause und Perspektiven bieten zu können. Denn nach der Umsetzung kostspieliger baulicher Auflagen und dem vorbildlich durchgeführten verwaltungstechnischen Akt der Dokumentation von Gästen hinsichtlich der Nachverfolgbarkeit wurde gerade die Gastronomie von der Bundesregierung, den Landesregierungen, den Politikern, den Kommunalpolitikern, den Landräten sowie den Bürgermeistern im Stich gelassen.

Der Kreisverband Viersen der Partei dieBasis steht solidarisch hinter allen Unternehmern, die unter den Maßnahmen leiden, und steht für Gespräche und Unterstützung zur Verfügung.

 

Links:

https://kreis-viersen.die-basis.nrw