Öffnung für Gastronomen

Öffnung für Gastronomen - Hoffnungsschimmer oder Nebelkerze?

Viersen, 14.05.22021. Der Kreisverband dieBasis Viersen hält die Öffnungen für die Gastronomie für eine Mogelpackung und Augenwischerei und fordert weiterhin: Ohne wissenschaftlich begründbare Fakten keine weiteren Einschränkungen für die Unternehmen!

Die betroffenen Gastronomen dürfen, sofern die Inzidenz den Wert von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen nicht übersteigt, ab Samstag den 15.05.2021 gemäß § 14 Abs. 1 CoronaSchVO ihren Außengastronomiebereich für folgende Personen/Regelungen öffnen:

Gäste und Bedienung mit bestätigtem negativen Test (Das negative Ergebnis muss von einer der in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststellen schriftlich oder digital bestätigt werden). Eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung ist dem Nachweis eines negativen Testergebnisses gleichzusetzen. Geimpfte und Genesene müssen einen entsprechenden Nachweis in Verbindung mit einem Lichtbildausweis vorlegen.

Die Gastronomen sind im Rahmen der einfachen Rückverfolgbarkeit gemäß § 4a Abs. 1 S. 1 CoronaSchVO dazu verpflichtet, die nachfolgenden Daten aller anwesenden Personen mit deren Einverständnis zu erfassen: Name, Adresse und Telefonnummer sowie – sofern es sich um wechselnde Personenkreise handelt – Zeitraum des Aufenthalts beziehungsweise Zeitpunkt von An- und Abreise. Die Daten müssen für vier Wochen aufbewahrt werden.

Gemäß § 2 Abs. 3 kann auf die Einhaltung des Mindestabstands verzichtet werden, wenn zur vollständigen Verhinderung von Tröpfcheninfektionen geeignete Schutzmaßnahmen (bauliche Abtrennung, Abtrennung durch Glas, Plexiglas oder ähnliches) vorhanden sind oder die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske nach § 3 besteht. Die Maske muss jederzeit, außer am Sitzplatz, getragen werden. An einem Tisch dürfen nur Personen eines Haushaltes oder aus zwei Haushalten bis zu einer Gesamtzahl von höchstens 5 Personen sitzen, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt werden und Paare unabhängig von den Wohnverhältnissen lediglich als ein Hausstand gelten.

 

Liegt in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz stabil unter dem Wert von 50 im Sinne von § 1 Absatz 2a, so ist der Betrieb der übrigen gastronomischen Einrichtungen auch im Innenbereich unter den sonstigen Voraussetzungen von Absatz 1 Satz 1 zulässig; zwischen Personen an verschiedenen Tischen muss ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden.

 

Der Kreisverband dieBasis Viersen stellt der Bundes-/Landesregierung die folgenden Fragen:

  • Wie sollen die Gastronomen ihre Kapazitäten effizient ausschöpfen und planen? Denn ab einem Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tage von 100 + müssen alle Gastronomiebetriebe den Außenbereich sofort wieder schließen und ihre bereits eingekauften Waren vernichten. Wer kommt für diese unkalkulierbaren Kosten und Risiken der Gastronomen auf?
  • Wie sollen die Gastronomen die Fachkompetenz zur Überprüfung von medizinischen Dokumenten und Personalausweisen erlangen?
  • Wie vertragen sich diese Maßnahmen der Datenüberprüfung und Nachverfolgbarkeit mit der Datenschutzverordnung?
  • Wie vertragen sich diese Maßnahmen mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz?
  • Wie gedenkt die Bundesregierung in Zukunft mit der durch sie selbst verursachten Spaltung in der Gesellschaft und der durch diese Maßnahmen entstandene "Impfapartheid" umzugehen?
  • Warum haben sich Menschen vollständig impfen lassen, wenn für sie die gleichen Regeln wie vorher gelten? Bietet die vollständige Impfung keinen ausreichenden Schutz?
     

Und die wohl wichtigste Frage, die wir stellen lautet:

  • Auf welcher Grundlage werden die Inzidenzahlen generiert und auf welchen wissenschaftlichen Fakten (keine Vermutungen) basieren die Maßnahmen und die Einschränkungen? Welche Ergebnisse haben diese bisher erzielt, und wo finden sich die wissenschaftlichen Studien, die belegen, dass sich Menschen in Gastronomie angesteckt hätten?

Der Kreisverband Viersen der Basisdemokratischen Partei Deutschlands, kurz dieBasis, spricht sich generell klar gegen jegliche Ausgrenzung von Menschen aus.

In diesem Falle aber insbesondere und nachdrücklich gegen Ausgrenzungen von Menschen, die sich aus persönlichen und/oder medizinischen Gründen gegen eine Impfung mit den nur bedingt durch die EMA zugelassenen Impfstoffen ohne Langzeitstudien entscheiden (müssen) und denjenigen, die dem invasiven Eingriff einer Testung durch nicht medizinisches Personal nicht zustimmen und fordert eine Rückkehr zu einem normalen gesellschaftlichen Leben, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Menschen.

Das bedeutet für uns:

Freiwilligkeit bei der Impfentscheidung, Freiwilligkeit bei dem Eigenschutz und vor allem einen der pandemischen Lage angemessenen Umgang mit allen Patienten, die unser Gesundheitssystem, welches "zu keinem Zeitpunkt die stationäre Versorgung an ihre Grenzen gebracht hat", benötigen. (siehe Quelle 1).

Stattdessen wird dieser gewaltige, kostspielige und sich letztendlich zerstörerisch auf den Mittelstand auswirkende Verwaltungsaufwand von sich ständig ändernden und wissenschaftlich nicht begründbaren Verordnungen betrieben, dem jetzt auch die Gastronomen zum Opfer fallen. Denn diese Vorgehensweise gefährdet mehr Menschen und die gesamten sozialen Aspekte einer Gesellschaft, als es ein adäquater Umgang mit den zu schützenden Risikogruppen täte. 

Auch die WHO veröffentlichte die Studie des weltweit anerkannten und renommierten Wissenschaftlers Prof. Dr. John Ioannidis von der Stanford University aus der hervorgeht, dass weltweit 0,15 % der tatsächlich Erkrankten auch an Covid-19 versterben (siehe Quelle 2). Dies bedeutet, 99,85 % der Menschen sind nicht betroffen oder unmittelbar gefährdet, verlieren jedoch ihre Arbeitsplätze und Existenzen, was sich verheerend auf die gesamtwirtschaftliche Situation auswirkt.

1) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/2-quartal/corona-gutachten-beirat-bmg.html
2) https://www.who.int/bulletin/online_first/BLT.20.265892.pdf

 

Links:

https://kreis-viersen.die-basis.nrw

https://diebasis.nrw

https://diebasis-partei.de/